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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Emmendingen ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit §10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter mitreden.emmendingen.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Emmendingen.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit §10 Absatz 1 des Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes (L-BGG) vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem §10 Absatz 1 Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (L-BGG)

  • Eingeschränkte Nutzbarkeit ohne Maus
    Sollten Sie mit der Bedienung durch Maus und Tastatur Probleme haben, bitten wir Sie, sich per Mail an buergerbeteiligung(@)emmendingen.de zu melden.
  • PDF-Dokumente
    Älteren PDF-Dokumente auf dieser Website sowie Grafiken, Flyer und Broschüren sind u.U. nicht komplett barrierefrei. Die Stadt Emmendingen ist bemüht, die dementsprechenden Informationen auf andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen. Bitte wenden Sie sich per Mail an buergerbeteiligung(@)emmendingen.de, falls Sie die Informationen benötigen.
  • Geodaten und Luftbilder sowie Pläne, Karten und Videos
    können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen
    oder Webpräsenzen außerhalb von mitreden.emmendingen.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung.

Diese Erklärung wurde am 03.03.2021 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 03.03.2021 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Über die Rückmelde-Funktion können Sie uns Rückmeldungen, Anregungen und Kritik zur Barrierefreiheit unserer Webseiten zukommen lassen. Sie können über die Rückmelde-Funktion Mängel bezüglich der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

 

Link zur Rückmelde-Funktion

Hier erreichen Sie die Rückmelde-Funktion ("Barriere melden").

 

Stelle der Stadt Emmendingen, die die Meldungen über die Rückmelde-Funktion bearbeitet

Stadt Emmendingen
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle
Landvogtei 10
79312 Emmendingen
Telefonnummer: 07641 452-1040
homepage(@)emmendingen.de

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Emmendingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Emmendingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Stephanie Aeffner
Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

* poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Telefonnummer: 0711 279-3360
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

 

Den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen für den Landkreis Emmendingen können Sie wie folgt erreichen:

Bruno Stratz
Behindertenbeauftragter für den Landkreis Emmendingen
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen

* behindertenbeauftragter(@)landkreis-emmendingen.de
Telefonnummer: 07641 451-3075
https://www.landkreis-emmendingen.de/verwaltung-service/jugendamt/beratung-hilfe/behindertenbeauftragter/

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

Ergänzende Informationen

Stand der nachfolgenden Informationen: 03.03.2021.

Die Stadt Emmendingen ist stetig bemüht, ihre digitalen Angebote möglichst barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Verschiedene Stellen im Rathaus arbeiten zusammen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Für Rückmeldungen von Nutzer_innen mit Behinderungen und Nutzer_innen von assistiven Technologien wie z.B. Screenreadern zur Zugänglichkeit unserer Webseite sind wir dankbar und freuen uns über einen Austausch.

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