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Fragen zur Sanierung des Parkhauses

Fragen zur Sanierung des Parkhauses

- Kann das Parkhaus bis zum Beginn einer Sanierung im Betrieb bleiben?
- Wieviel Zeit hätte man zum Starten der Sanierungsarbeiten?
- Wie viel Zeit beansprucht die Sanierung?

Antwort

Die im Gutachten erläuterte Nachrechnung der Statik vom 31.01.2022 ergab, dass die Ausnutzung der statisch relevanten Bauteile teilweise über der zulässigen Ausnutzung liegt und daher das Parkhaus bis Mitte 2023 geschlossen werden muss. Auf keinen Fall dürfen weitere Chloride in den Beton eindringen. Das Parkhaus muss folglich, wie im Gutachten erläutert, bis zur Jahresmitte, also zum 30.06.2023, geschlossen werden. Bis dahin ist von einer ausreichenden Standsicherheit auszugehen.

Ein nahtloser Übergang von Schließung zur Sanierung ist nicht möglich, da allein die vorbereitenden Arbeiten mehrere Monate in Anspruch nehmen würden: Zunächst müssten für die Instandsetzungsplanung alle Maßnahmen ausführungsreif weitergeplant werden, dann die einzelnen Komponenten genau erörtert und festgelegt werden. Der Bauablauf müsste wegen der räumlichen Enge im Parkhaus organisatorisch sehr genau geplant werden. Dann erfolgt die Ausführungsplanung und schließlich die notwendigen Ausschreibungen, bevor mit der Sanierung vor Ort begonnen werden kann.

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