Naturnahe Gestaltung des Wannenbaches
In der Ortschaftsratssitzung am 09.05.2016 wurde folgende Anfrage gestellt:
Der Ortschaftsrat bittet die Stadtverwaltung um eine Prüfung, inwieweit die naturnahe Entwicklung des Wannenbaches in den nicht verdolten Abschnitten (insbesondere im Gewässerabschnitt zwischen K 5101 und Brettenbach) im Rahmen der Generalentwässerungsplanung oder der Hochwasserschutz-Konzeption berücksichtigt werden kann. Renaturierungsmaßnahmen können ggf. nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft oder in Form von Ökopunkten gegen-finanziert werden.
Des Weiteren bittet der Ortschaftsrat bezüglich der Hochwasserschutzkonzeption und der Generalentwässerungsplanung um eine Information zum Sachstand und zu den Zwischenergebnissen.
Diese Frage(n) möchte ich nun erneut stellen.
Gibt es in den Planungen Offenlegungen des Wannenbaches?
.