Generalentwässerungsplan und Gewässerökologie
Wurden die in der Erlaubnis zum Generalentwässerungsplan geforderten gewässerökologischen Untersuchungen zum Thema hydraulischer Stress bereits durchgeführt bzw. wann werden diese durchgeführt? Wie wird der sich daraus ergebenden Handlungsbedarf bei der Planung der Gewässerausbaumaßen berücksichtigt? Was passiert, wenn sich dabei entsprechend der Ausführungen von Bürgern bei Erörterungstermin zum Generalentwässerungsplan zusätzlich eine nicht hinnehmbare stoffliche Belastungssituation zeigen sollte?
Wie wird vorgegangen, wenn die Auswirkungen auf die Gewässerökologie nur durch Entkoppelungen von Kanalisation und Gewässer gelöst werden kann (dies hätte ja Auswirkungen auf die Dimensionierung der Hochwasserschutzmaßnahmen)?